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   AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87   

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AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87 (https://dejure.org/1987,7720)
AG Kassel, Entscheidung vom 17.12.1987 - 89 C 2974/87 (https://dejure.org/1987,7720)
AG Kassel, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 89 C 2974/87 (https://dejure.org/1987,7720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz auf Grund des Einbaus eines falschen Anlassers in ein Auto; Konsequenz des Vollzugs der Wandlung für die Geltendmachung sonstiger Gewährleistungssansprüche; Schaden als Mangelfolgeschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 465; BGB § 463

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1917
  • NJW-RR 1988, 1082 (Ls.)
  • VersR 1988, 1188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 20.09.1918 - VII 133/18

    Schadensersatz beim Werkvertrag

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß in Rechtsprechungen und Literatur nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, daß mit Vollzug der Wandelung die Geltendmachung von sonstigen Gewährleistungssansprüchen im Sinne des § 459 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Wandelungsberechtigte weder Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat noch die Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Geldes eine andere Auslegung, beispielsweise im Sinne des Teilvollzuges der Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzanspruches", zuläßt (vgl. dazu RGZ 90, 332 ff; RGZ 95, 2, 4; BGHZ 29, 149, 151 [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57] ; Palandt, 46. Auflage zu § 465 Anm. 3 d; Westermann in MÜKo 1960 Band 3 zu § 465 Anm. 6; Soergel Kommentar zum BGB Band 2/2, 11. Aufl. zu § 465 Anm. 14).

    Darüber hinaus haben die vorgenannten Ausführungen entgegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 95, 2 ff.) auch für den Fall zu gelten, daß der behauptete Schadensersatzanspruch des Klägers sich entgegen der Auffassung des Gerichtes nicht aus § 463 BGB in Verbindung mit § 459 Abs. 2 BGB herleiten läßt, sondern, wie der Kläger behauptet, aus positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluß.

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Da die Vorstellung der Parteien über die Bedeutung dieser Eigenschaft gerade für den Kauf maßgebend sein sollte und dieser davon abhängen sollte, bestehen insoweit auch keine Bedenken, daß eine Zusicherung im Sinne einer vertraglichen Einbeziehung dieser Eigenschaft zum Vertragsinhalt gegeben ist (vgl. BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; BGH NJW 72, 1706, 1707; andere Ansicht BGH NJW 1962, 1196, 1197 [BGH 31.01.1962 - VIII ZR 120/60] , wo es aber wohl an der zum Vertragsgegenstand gewordenen Zusicherung fehlt).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Im letzteren Falle wäre nach der ständigen Rechtsprechung und auch der überwiegende Literaturmeinung eine Schadensersatzverpflichtung aus Verschulden bei Vertragsschluß oder positiver Forderungsverletzung gegeben (vgl. dazu Westermann in MÜKo a.a.O. zu § 459 Anm. 62, Anm. 80, 81 zu § 465 Anm. 31, 34 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 1192; BGHZ 79, 183, 187 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79] ; zur Abgrenzung der bloßen fahrlässigen Falschangaben über Eigenschaften BGHZ 60, 319 ff.; BGH BB 1958, 426, 427).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Da die Vorstellung der Parteien über die Bedeutung dieser Eigenschaft gerade für den Kauf maßgebend sein sollte und dieser davon abhängen sollte, bestehen insoweit auch keine Bedenken, daß eine Zusicherung im Sinne einer vertraglichen Einbeziehung dieser Eigenschaft zum Vertragsinhalt gegeben ist (vgl. BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; BGH NJW 72, 1706, 1707; andere Ansicht BGH NJW 1962, 1196, 1197 [BGH 31.01.1962 - VIII ZR 120/60] , wo es aber wohl an der zum Vertragsgegenstand gewordenen Zusicherung fehlt).
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Letztlich ist darauf hinzuweisen, daß auch die Rechtsprechung des BGH die vorliegenden auf eine Eigenschaft bezogenen Schadensersatzansprüche wegen selbständiger Nebenverpflichtungen insoweit den Gewährleistungsrechten des § 459 ff. gleichstellt, als diese der Verjährung des § 477 BGB unterworfen sein sollen (vgl. dazu BGH NJW 1983, 392; 2697 ff. [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82] ).
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Im letzteren Falle wäre nach der ständigen Rechtsprechung und auch der überwiegende Literaturmeinung eine Schadensersatzverpflichtung aus Verschulden bei Vertragsschluß oder positiver Forderungsverletzung gegeben (vgl. dazu Westermann in MÜKo a.a.O. zu § 459 Anm. 62, Anm. 80, 81 zu § 465 Anm. 31, 34 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 1192; BGHZ 79, 183, 187 [BGH 19.12.1980 - V ZR 185/79] ; zur Abgrenzung der bloßen fahrlässigen Falschangaben über Eigenschaften BGHZ 60, 319 ff.; BGH BB 1958, 426, 427).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Da die Vorstellung der Parteien über die Bedeutung dieser Eigenschaft gerade für den Kauf maßgebend sein sollte und dieser davon abhängen sollte, bestehen insoweit auch keine Bedenken, daß eine Zusicherung im Sinne einer vertraglichen Einbeziehung dieser Eigenschaft zum Vertragsinhalt gegeben ist (vgl. BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; BGH NJW 72, 1706, 1707; andere Ansicht BGH NJW 1962, 1196, 1197 [BGH 31.01.1962 - VIII ZR 120/60] , wo es aber wohl an der zum Vertragsgegenstand gewordenen Zusicherung fehlt).
  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 156/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vertraglicher

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Letztlich ist darauf hinzuweisen, daß auch die Rechtsprechung des BGH die vorliegenden auf eine Eigenschaft bezogenen Schadensersatzansprüche wegen selbständiger Nebenverpflichtungen insoweit den Gewährleistungsrechten des § 459 ff. gleichstellt, als diese der Verjährung des § 477 BGB unterworfen sein sollen (vgl. dazu BGH NJW 1983, 392; 2697 ff. [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82] ).
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß in Rechtsprechungen und Literatur nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, daß mit Vollzug der Wandelung die Geltendmachung von sonstigen Gewährleistungssansprüchen im Sinne des § 459 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Wandelungsberechtigte weder Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat noch die Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Geldes eine andere Auslegung, beispielsweise im Sinne des Teilvollzuges der Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzanspruches", zuläßt (vgl. dazu RGZ 90, 332 ff; RGZ 95, 2, 4; BGHZ 29, 149, 151 [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57] ; Palandt, 46. Auflage zu § 465 Anm. 3 d; Westermann in MÜKo 1960 Band 3 zu § 465 Anm. 6; Soergel Kommentar zum BGB Band 2/2, 11. Aufl. zu § 465 Anm. 14).
  • RG, 19.06.1917 - II 20/17

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung eines Kaufvertrages nach

    Auszug aus AG Kassel, 17.12.1987 - 89 C 2974/87
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß in Rechtsprechungen und Literatur nahezu einhellig die Meinung vertreten wird, daß mit Vollzug der Wandelung die Geltendmachung von sonstigen Gewährleistungssansprüchen im Sinne des § 459 BGB ausgeschlossen ist, wenn der Wandelungsberechtigte weder Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung sonstiger Gewährleistungsrechte geltend gemacht hat noch die Rückgabe der Sache gegen Erstattung des Geldes eine andere Auslegung, beispielsweise im Sinne des Teilvollzuges der Geltendmachung des sogenannten "großen Schadensersatzanspruches", zuläßt (vgl. dazu RGZ 90, 332 ff; RGZ 95, 2, 4; BGHZ 29, 149, 151 [BGH 08.01.1959 - VIII ZR 174/57] ; Palandt, 46. Auflage zu § 465 Anm. 3 d; Westermann in MÜKo 1960 Band 3 zu § 465 Anm. 6; Soergel Kommentar zum BGB Band 2/2, 11. Aufl. zu § 465 Anm. 14).
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